Bei einem Todesfall zu Hause benachrichtigen Sie bitte sofort den Hausarzt oder ärztlichen Notdienst. Nach Feststellung des Todes durch den Arzt wird dieser dann die Todesbescheinigung ausstellen. Erst nach Ausstellung dieser Bescheinigung dürfen wir als Bestatter eine Überführung und entsprechende Versorgung des Verstorbenen veranlassen.
Bei einem Todesfall im Krankenhaus, Pflege- oder Seniorenheim
Tritt der Tod im Krankenhaus, Pflege- oder Seniorenheim ein, kümmert sich in der Regel das Pflegepersonal oder die Heimleitung um alle erforderlichen Schritte zur Ausstellung der Todesbescheinigung. Nach dem Tod Ihres Angehörigen sollten Sie auch mit uns umgehend Kontakt aufnehmen, um die weiteren Schritte für die Abholung zu besprechen bzw. einen Beratungstermin in unseren Büros zu vereinbaren.
Folgende Dokumente der verstorbenen Person:
Abgesehen von den Dokumenten zur Beurkundung am Standesamt denken Sie bitte an:
Alles Weitere würden wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch in unseren Büros abklären. Natürlich bekommen Sie auch außerhalb der normalen Geschäftszeiten gerne telefonische Auskünfte.