Wenn ein Angehöriger zuhause verstirbt, muss der Hausarzt oder der ärztliche Notdienst umgehend kontaktiert werden. Die Todesanzeige wird dann nach Feststellung des Todes vom Arzt ausgestellt. Nach Ausstellung des Totenscheins kontaktieren Sie uns, Sie können im Notfall auch direkt bei uns anrufen, sollten Sie keinen Arzt erreichen.
Wir besprechen dann gemeinsam die nächsten Schritte, vereinbaren einen Beratungstermin in einem unserer Büros und kümmern uns um die Abholung bzw. Überführung und Versorgung Ihres Verstorbenen.
Tritt der Tod im Krankenhaus, Pflege- oder Seniorenheim ein, kümmert sich in der Regel das Pflegepersonal oder die Heimleitung um alle erforderlichen Schritte zur Ausstellung der Todesbescheinigung. Nach dem Tod Ihres Angehörigen sollten Sie auch mit uns umgehend Kontakt aufnehmen, um die weiteren Schritte für die Abholung zu besprechen bzw. einen Beratungstermin in unseren Büros zu vereinbaren.
Wir nehmen uns Zeit für Sie – besuchen Sie uns in:
Abgesehen von den Dokumenten zur Beurkundung am Standesamt denken Sie bitte an:
Alles Weitere würden wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch in unseren Büros abklären. Natürlich bekommen Sie auch außerhalb der Geschäftszeiten gerne telefonische Auskünfte.
Wir besorgen die zur reibungslosen Abwicklung eines Sterbefalls notwendigen Unterlagen und veranlassen die Ausstellung der Sterbeurkunden am Standesamt. Weiters kümmern wir uns um die Abholung und Überführung der verstorbenen Person.
Gemeinsam mit Ihnen planen wir den Abschied ganz nach Ihren Vorstellungen. Sie werden von unserem erfahrenen Team bestens beraten und über die Bestattungsarten aufgeklärt, damit wir die Trauerfeier auch ganz nach den persönlichen Bestattungswünschen gestalten können.