Ratgeber

Was tun im Trauerfall?

Bei einem Todesfall zu Hause

Bei einem Todesfall zu Hause benachrichtigen Sie bitte sofort den Hausarzt oder ärztlichen Notdienst. Nach Feststellung des Todes durch den Arzt wird dieser dann die Todesbescheinigung ausstellen. Erst nach Ausstellung dieser Bescheinigung dürfen wir als Bestatter eine Überführung und entsprechende Versorgung des Verstorbenen veranlassen.

Bei einem Todesfall im Krankenhaus, Pflege- oder Seniorenheim

Tritt der Tod im Krankenhaus, Pflege- oder Seniorenheim ein, kümmert sich in der Regel das Pflegepersonal oder die Heimleitung um alle erforderlichen Schritte zur Ausstellung der Todesbescheinigung. Nach dem Tod Ihres Angehörigen sollten Sie auch mit uns umgehend Kontakt aufnehmen, um die weiteren Schritte für die Abholung zu besprechen bzw. einen Beratungstermin in unseren Büros zu vereinbaren.

Was wir von Ihnen benötigen

Folgende Dokumente der verstorbenen Person:

  • Totenschein bzw. Anzeige des Todes (ausgestellt vom Totenbeschauarzt)
  • Geburtsurkunde
  • Taufschein für Feststellung der Religionszugehörigkeit
  • Heiratsurkunde der letzten Ehe oder Scheidungsurteil
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Meldenachweis (des letzten Wohnsitzes)
  • Sterbeurkunde des Ehegatten (bei verwitweten Personen)

Abgesehen von den Dokumenten zur Beurkundung am Standesamt denken Sie bitte an:

  • Bekleidung (Unterwäsche, Oberbekleidung dem Anlass entsprechend, keine Schuhe)
  • Eventuelle Sargbeigaben (z. B. Rosenkranz, Stofftier, Brief, Zeichnungen der Enkel)
  • Grabadresse (Friedhof, Reihe, Nummer, wann war die letzte Beilegung?)
  • Foto für Parte und Gedenkbild (entweder im Original oder elektronisch z.B. USB-Stick)
  • Anzahl an Parten und Gedenkbildern
  • Sterbeversicherung (Polizzen, eventuell den letzten Zahlungsabschnitt)

Alles Weitere würden wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch in unseren Büros abklären. Natürlich bekommen Sie auch außerhalb der normalen Geschäftszeiten gerne telefonische Auskünfte.